Der erzielte Ertrag aus dem Verkauf von Anteilen an einer GmbH ist steuerpflichtig. Er fällt unter Einkünfte aus Kapitalvermögen und ist seit 1.1.2016 mit 27,5% (statt 25% bis 31.12.2015) zu versteuern.
Der Ertrag ermittelt sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten. Dazu zählen das einbezahlte Stammkapital, Kapitalerhöhungen sowie der ursprüngliche Kaufpreis von erworbenen GmbH Anteilen.
Die Versteuerung hat im Jahr des Zufließens des Verkaufserlöses zu erfolgen. Wird der Kaufpreis in Raten über mehrere Jahre bezahlt, ist die Rate im jeweiligen Jahr zu versteuern. Die Anschaffungskosten werden bei der ersten Rate in Abzug gebracht.
Ist der Verkäufer der GmbH-Anteile selbst eine GmbH, zählen Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen als Substanzgewinne und unterliegen der KöSt.